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Tätigkeitsgebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Kroh ist vorwiegend wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Wir beraten umfassend in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts mit den Schwerpunkten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeits-, des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Bau- und Architektenrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten auch in Randgebieten des Wirtschaftsrechts, wie zum Beispiel in dem Bereich des Versicherungsrechts und des Forderungseinzugs; außerdem sind wir auch im Bereich des Verkehrsrechts tätig.

Kündigung Abmahnung
Arbeitsrecht
JENÖ GELLINEK photography - RA Kroh - B
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Arbeitsrecht

In der täglichen Praxis nimmt unsere anwaltliche Beratung "rund um den Arbeitsvertrag", also betreffend die Begründung und ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen (insb. hinsichtlich der Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten) und vertreten diese in Verfahren vor der Einigungsstelle. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Befristung.  Zu unseren Mandanten gehören nicht nur Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer, sondern auch kleinere und mittelständische Arbeitgeber. Den Perspektivwechsel halten wir dabei für eine umfassende Beratung unverzichtbar. Herr Rechtsanwalt Daniel Kroh ist vor allen Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet zugelassen sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. 

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist Teil des Privatrechts und das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Sein zentraler Regelungsgegenstand ist der Rechtsverkehr der Kaufleute untereinander und mit nicht kaufmännischen Dritten. Das Gesellschaftsrecht handelt von Personenzusammenschlüssen, die durch privatrechtlichen Vertrag begründet wurden, um hierdurch einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft, der Gesellschafter untereinander sowie der Gesellschaft und der Gesellschafter zu außenstehenden Dritten. Rat und Hilfe erhalten Sie bei uns im deutschen Handelsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung rechtsgültiger Verträge für Handelsvertreter und Vertragshändler sowie der außergerichtlichen und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen von Handelsvertretern, Vertragshändlern und Lieferanten. Im Gesellschaftsrecht vertreten wir ihre Interessen bei Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern außergerichtlich und suchen nach wirtschaftlich sinnvollen und juristisch vertretbaren Lösungen. Ist ein Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden, können Sie sich ebenfalls auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen.

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht umfasst Themengebiete, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen Finanzdienstleistern und Privat- und Geschäftskunden auftreten. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vertreten wir Sie dabei als kompetenter Partner gerichtlich und außergerichtlich. Ob Sie Probleme mit Ihrem Darlehen haben, Fragen zur Vermögensverwaltung, Haftung oder Rat bei finanziellen Schwierigkeiten benötigen, wir beraten Sie gerne umfassend. 

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht behandelt alle Bereiche im Zusammenhang mit Wohnraummietverhältnissen, den Gewerberaummietverhältnissen und das Pachtrecht, sowie das Wohnungseigentumsrecht; das Maklerrecht, das Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts.

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Versicherungsrecht

Zu dem Versicherungsrecht zählen alle Normen und Gebote, die dem Versicherungswesen zuzuordnen sind. Versicherungen selber gibt es dabei zu den verschiedensten Bereichen des Lebens. Sie sollen Verbraucher vor Risiken schützen und im Ernstfall, wenn ein Schaden eintritt, auch Kosten übernehmen. Im Bereich des Versicherungsrechts befassen wir uns genau mit den Fällen, in denen die Versicherungen nicht zahlen oder bestimmte Streitigkeiten nicht abdecken wollen.

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Forderungseinzug / Inkassorecht

Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet rechtliche Fragen, die sich im Rahmen der Einziehung einer Forderung ergeben. Den Bereich des Forderungseinzugs haben wir als eigenständigen Tätigkeitsschwerpunkt fest etabliert. Das anwaltliche Inkasso bietet dem Gläubiger dabei die entscheidenden Vorteile, dass die rechtliche Betreuung von Anfang an gewährleistet ist, das gesamte Forderungsverfahren also in einer Hand liegt und dies von der außergerichtlichen Bearbeitungsphase bis hin zum gerichtlichen Verfahren bundesweit.

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Unseren Schwerpunkt setzen wir im Verkehrszivilrecht, speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).

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Bau- und Architektenrecht

Die fortlaufende Technisierung des Baugeschehens und vor allem das immer komplexer werdende Baurecht lassen den Traum vom reibungslosen Bauablauf rasch zum Alptraum werden. Wir betreuen Architekten, Bauunternehmer und Sonderfachleute und ebenso Bauherren in allen Phasen des Bauvorhabens. Von der beratenden Tätigkeit beim Abschluss des Architekten- und Bauvertrages bis hin zur schnellen und konsequenten gerichtlichen Durchsetzung von Honorar- und Werklohnansprüchen der Baubeteiligten. Die Klärung und Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen rundet unser Leistungsspektrum im privaten Bau- und Architektenrecht ab.

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